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VR-Bank Rhein-Sieg eG
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Abgeltungssteuer

Neue Steuer - neue Chancen

Abgeltungssteuer

Die neue Abgeltungssteuer ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Damit Sie von den Neuerungen profitieren, sollten Sie Ihre Geldanlagen anpassen. Besonders Wertpapier-Besitzer sind betroffen.

Einheitlicher Steuersatz

Für alle Kapital-Einkünfte gilt ab 2009 ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritäts-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Betroffen sind Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapier-Verkäufen. Bei der neuen Regelung spielt es keine Rolle mehr, wie lange Wertpapiere in Ihrem Besitz waren.

Neuausrichtung Ihres Depots und Chancen Zinserträge

Wenn Sie aufgrund der neuen Abgeltungssteuer Ihr Depot umschichten möchten, dann sollten Sie schnell handeln. Denn noch können Sie Ihre Werte vor dem 1. Januar 2009 einmal steuerfrei austauschen. Vorteile bringt die neue Abgeltungsteuer bei Anlagen mit Zinserträgen, wenn Ihr persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt. Ab 2009 werden alle Zinserträge, unabhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz, pauschal mit 25 Prozent versteuert. Verschieben Sie Ihre Zinserträge und setzen Sie auf Anlagen, deren Laufzeit nach 2009 endet und bei denen die Zinsen erst am Ende ausgezahlt werden.
Vereinbaren Sie am besten gleich ein Beratungsgespräch in Ihrer VR-Bank Rhein-Sieg eG.