Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschichte unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bank Rhein-Sieg eG.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR-Bank Rhein-Sieg eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Vorstandsvorsitzender
Holger Hürten

Vorstand
Ralf Löbach

Vorstand
Andre Schmeis

Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Mitgliederversammlung über diese Prüfung.
Aufsichtsratsvorsitzender:

Prof. Dr. Martin Jonas
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Mitglieder des Aufsichtsrates
Hans-Peter Hohn
Dipl.-Verwaltungswirt, stellvertretender Vorsitzender
Barbara Welsch
Steuerberaterin, stellvertretende Vorsitzende
Peter Blatzheim
Geschäftsführer
Theo Brauweiler
Dipl.- Ingenieur Agrar
Peter Capellmann
Landwirt, selbstständig
Christoph Franken
Geschäftsführer
Dr. Thomas Hardt
Apotheker i. R.
Renate Marenbach
Kauffrau
Horst Rafael Ritz
Geschäftsführer
Werner Schmitt
Dipl.-Ing. Maschinenbau
Heiner Schyns
Geschäftsführer
Tatjana von la Valette
Geschäftsführerin
Joachim Weyer
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Direktoren
Firmen-/Gewerbekunden, Prokurist
Klaus Mäurer

Vorstandsstab, Prokurist
Stefan Schmitt

Regionaler Vertrieb, Prokurist
Christian Seigerschmidt

Produktionsbank, Prokurist
Dietmar Walterscheid

Private Banking, Prokurist
Marc Weinrebe

Direktvertrieb, Prokurist
Steffen Junk

Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.